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Kunststoffrasensysteme in der Kreislaufwirtschaft

Abbildung: Das Kunststoffrasensystem im Lebenszyklus zwischen Stoff und Abfall

Durch die ansteigende Beliebtheit von Kunststoffrasen gehört Deutschland EU-weit mittlerweile zu den Ländern mit den meisten Sportfreianlagen dieses Sportbodens. Kunststoffrasensysteme sind bundesweit gefördert und verbaut worden. Bei der Planung der Flächen ist jedoch selten das Ende des Lebenszyklus berücksichtigt worden. Deshalb ist die Abfallbewirtschaftung von Abfällen aus Kunststoffrasensystemen ein aktuelles Themenfeld, mit dem sich die verschiedenen beteiligten Akteure auseinanderzusetzen haben. Dazu gehören unter anderem Planer, Betreiber, Recycler und der organisierte Sport.

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Abbildung: Vorgehensweise für öffentliche Auftraggeber bei heutiger Entsorgung

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Abbildung: Vorgehensweise für öffentliche Auftraggeber bei heutiger Entsorgung

Die Abfallbewirtschaftung geschieht nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, welches auf Grundlage der europäischen Abfallrahmenrichtlinie deutschlandweit gilt und in einer Abfallhierarchie die Rangfolge verschiedener Abfallbehandlungen festlegt. Es bildet den Rahmen im Abfallrecht, nach dem sich die Betreiber von Sportfreianlagen bei einem Rückbau und einer Entsorgung von Kunststoffrasensystemen zu richten haben.

Um einen Überblick über die Entsorgungssituation von Abfällen aus Kunststoffrasensystemen zu erhalten, ist in der städtebaulichen Planung der tatsächliche Sportstättenbedarf festzulegen und regelmäßig zu prüfen. So kann auf langfristige Sicht die Abfallbewirtschaftung der Sportfreianlagen geplant werden. Dabei sind neben den Bau- und Instandhaltungskosten die Entsorgungskosten von Beginn an bei der Auswahl von Bauweisen und Stoffen einzuplanen. Neben der Entsorgung können ebenfalls anschließende Potentiale der Verwertung innerhalb des Kunststoffrasenkreislaufs berücksichtigt werden. Da in einigen Städten und Gemeinden der Rückbau von Kunststoffrasensystemen erst in den letzten Jahren zum aktuellen Belang wurde, kann durch Erfahrungsaustausch unter den Betreibern Unwissen und auch Ungewissheit verringert werden.

In Gesprächen mit Experten der beteiligten Kreise hat sich ein unverfülltes System nach Bauweise a) DIN 18035-7 Anhang A als geeignete Bauweise für eine Abfallbehandlung entsprechend der Rangfolge der Abfallhierarchie herausgestellt, da es Abfall vermeidet und durch die geringste Komponentenanzahl im Vergleich zu anderen Bauweisen am ehesten für ein Recycling infrage kommt.

Auch wenn sich für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung nur ein sandverfülltes System eignet – da nur bei der Komponente Sand diese Abfallbehandlung möglich wird –, sind hier jedoch die notwendigen Lagerungs- oder Beförderungsmöglichkeiten für eine Reinigung im Voraus zu bedenken.

Die Verfüllung mit organischen Stoffen scheint aktuell eine Alternative zu sein, um den Übergang zu einer neuen Bauweise zu ermöglichen. Langfristig sind allerdings auch organische Füllstoffe keine Lösung, da sie das Stoffgemisch Kunststoffrasen um einen Bestandteil erweitern und ihre Verfügbarkeit standortabhängig ist.

Ein Vorteil von Kunststoffrasensystemen gegenüber anderen Bauweisen mit Stoffgemischen wie beispielsweise Reitböden ist, dass Inhaltsstoffe und eventuelle Schadstoffe bereits bekannt sind oder untersucht wurden.

Die Gruppe der Polyolefine, zu der PE und PP gehören, hat in der Polschicht als Standard-Thermoplaste Potential, eine stoffliche Verwertung in Form eines Recyclings möglich zu machen. Hier stehen Entwicklungen zur technischen Optimierung der Kunststoffe PE und PP aus, die die verringerte Elastizität des Sportbodens durch einen Verzicht auf synthetische elastische Füllstoffe wiederherstellen.

Die Verknüpfung der abfallrechtlichen und sportplatzbautechnischen Themenbereiche erfordert ein hohes Maß an Kooperation der beteiligten Akteure. Es wird nicht das eine, allen Interessen gerecht werdende Kunststoffrasensystem geben, sodass das Ziel ein Konsens aller Parteien sein muss. Die Hauptfunktion des Kunststoffrasensystems ist nach wie vor die Sport- und Schutzfunktionalität. Ist diese nicht gegeben, sind Überlegungen zu Umweltverträglichkeit und Kreislaufwirtschaft gegenstandslos.

Die Herausforderung an die Kunststoffrasenindustrie liegt in der Erfüllung ihrer Herstellerverantwortung, damit Betreibern am EoL als Besitzer der Abfälle aus Kunststoffrasensystemen ein kreislaufwirtschaftlicher Umgang erleichtert wird.

Dafür ist es ebenfalls notwendig, dass aktuell verfügbare stoffliche Verwertungsverfahren intensiver beworben oder auch zertifiziert werden, damit Betreiber und Planer entsprechend ausschreiben können. Teilweise existieren bereits Verfahren, denen es an Bekanntheitsgrad oder Transparenz fehlt, um in Betracht gezogen und bei einer öffentlichen Vergabe gefordert zu werden.

 

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